GRUPPENRECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNG FÜR ALLE ULV-MITGLIEDER

Versicherungsumfang

Arbeitsgerichtsrechtsschutz gem. Art. 20 sowie Sozialgerichtsrechtschutz gem. Art. 21 der "Allgemeinen Bedingungen der Grazer Wechselseitigen Versicherungs-AG für die Rechtsschutzversicherung" (ARB 2004) als Arbeitnehmer für sämtliche Mitglieder des Universitätslehrerverbandes, inkl. Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof.

Gem. Art. 20 Pkt. 2.2. besteht bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bezüglich dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlicher Ansprüche sowie in Disziplinar-Verfahren.

Versicherungsschutz besteht vor Arbeits- und Sozialgerichten sowie bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen in Abänderung des Art.6.5.
auch für Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofbeschwerden.

Versicherungsschutz für einzelne Mitglieder besteht frühestens 3 Monate nach Beitritt zum Universitätslehrerverband, wobei der Beitritt mittels
Beitrittserklärung bzw. Erlagscheinabschnitt über die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages nachzuweisen ist. Dem RS-Versicherer ist über dessen Verlangen eine vollständige Mitgliedsliste, die das jeweilige Beitrittsdatum enthält, vorzulegen (von den Lokalverbänden).
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der zugehörige Lokalverband seine Beiträge an den Dachverband vollständig und fristgerecht geleistet hat.

Deckung im Arbeitsgerichtsrechtsschutz im Europa und in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten (siehe Art 4.1. 2. Absatz der ARB 2004).

Kosten für die außergerichtliche Vertretung bis 2,5 % der Versicherungssumme,  d.s. € 1.000.- und Kosten für die Konfliktlösung durch Mediation bis 2,5 % der Versicherungssumme, d.s. € 1.000.- pro Versicherungsfall (siehe Art. 20 Pkt. 2.1. ARB 2004)
 
Der Versicherungsschutz besteht nur subsidiär, wenn und soweit der Schadensfall durch keine andere Rechtsschutzversicherung oder Interessensvertretung (Gewerkschaft, Arbeiterkammer etc.) gedeckt ist.

Versicherungsumme: 40.000 Euro

Selbstbehalt

   1. Der Versicherungsnehmer trägt von den pro Versicherungsfall entstehenden Kosten einen Selbstbehalt von 10% der Schadensleistung, mindestens aber 1 % der Versicherungssumme.
   2. Wählt der Versicherungsnehmer einen vom Versicherer vorgeschlagenen Rechtsanwalt oder erfolgt die Auswahl des Rechtsanwaltes gemäß Art 10 Pkt. 4 oder 5 ARB durch den Versicherer, trägt der Versicherer die Kosten gemäß Art. 6 ARB voll.

Der Abschluss dieser Gruppenversicherung der "Grazer Wechselseitigen" wurde nach eingehender Vorbereitung beim Delegiertentag des ULV-Dachverbandes vom 12. 3. 1999 beschlossen. Als Vertragsnehmer tritt der Dachverband namens der Lokalverbände und ihrer Mitglieder auf. Damit verbunden war die Anhebung des Beitrags der Lokalverbände an den Dachverband pro Mitglied und Jahr. Wir verfügen damit über ein wichtiges Instrument zum Schutz individueller Rechte und zur Unterstützung der Lokalverbände. Wenden Sie sich in Einzelfragen an den lokalen Universitätslehrerverband (ULV) Ihrer Universität und sichern Sie Ihre eigenen Interessen - sowie in solidarischer Weise auch die Interessen der Kolleginnen und Kollegen - durch Ihre Mitgliedschaft.
 
Vorgangsweise

• Bevor noch eine (kostenpflichtige) Rechtshilfe in Anspruch genommen wird, setzt sich der/die Betroffene mit dem/der Lokalverbandsvorsitzenden in Verbindung.
• Der/Die Lokalverbandsvorsitzende klärt über die weiteren Schritte auf, insbesondere
• Ist ein Hinzuziehen des lokalen Betriebsrates/Dienststellenausschusses sinnvoll?
• Kontaktaufnahme mit dem Präsidium des Dachverbandes bzw. Prüfung des Falles durch den/die Dienstrechtsbeauftragte/n des ULV.
• Kontaktaufnahme mit der Versicherung.
• Übergabe des Falles an die Rechtsvertretung.
 
Im Nachhinein ist keine Kostenübernahme für Anwalts- und Gerichtskosten durch den ULV möglich!
Insbesondere übernimmt der/die Betroffene die vollen Kosten für selbst ausgewählte RechtsvertreterInnen.
 

Ansprechpartner

Als Ansprechpartner auf ULV Seite gelten die Vorsitzenden der Lokalverbände.
Der Ansprechpartner auf Seiten der "Grazer Wechselseitigen" ist Herr Dr. Schöngrundner
(Generaldirektion der Grazer Wechselseitigen, Herrengasse 18-20, 8011 Graz, Tel: (0316) 8037-366, Fax: (0316) 8037-1366)

QUELLE: ULV der Uni Wien

21 September, 2011 12:05